Amtssignatur

Im Sinne einer durchgängigen elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Stadtgemeinde FREISTADT auf ihren Erledigungen eine Amtssignatur aufbringen. Dadurch wird erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der Gemeinde handelt. 

Durch die Amtssignatur können somit die Herkunft und die Übereinstimmung eines Dokuments mit einer Abschrift, die beim Aussteller verbleibt, überprüft werden.

Die Amtssignatur setzt sich gemäß § 19 E-Gov-Gesetz zusammen aus

·         einer Bildmarke,

·         dem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert worden ist, sowie 

·         Informationen zur Prüfung des elektronischen Dokuments und der Ausdrucke des Dokuments.

Die gesicherte Veröffentlichung der Bildmarke der Stadtgemeinde FREISTADT gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz (E-GovG) finden Sie hier.

 

Prüfung eines amtssignierten elektronischen Dokuments

Sie können ein amtssigniertes elektronisches Dokument auf seine Echtheit und Unversehrtheit prüfen. Dazu nutzen Sie bitte eine der beiden untenstehenden Adressen:
www.signaturpruefung.gv.at
    

Offizieller Link zur Signaturprüfung 

Verifizierung des Ausdrucks eines amtssignierten elektronischen Dokuments

Unter Verifizierung im Sinne des § 20 E-GovG ist die Bestätigung zu verstehen, dass das als Ausdruck vorliegende Dokument von der dort angeführten Behörde stammt. Falls Sie ein amtssigniertes Dokument verifizieren möchten, wenden Sie sich bitte an die im Dokument bezeichnete Dienststelle. 

Verifizierung bzw. sonstige Auskünfte zu amtssignierten Dokumenten der Stadtgemeinde FREISTADT: 

Tel. +43 (07942) 72506-0       Mail: post@freistadt.at