Altstadtkommission

Bauvorhaben in der Altstadt werden in der Altstadtkommission beraten und auf ihre Übereinstimmung mit dem Bebauungsplan "Altstadt" abgestimmt.


Ein wesentlicher Teil dieses Bebauungsplanes Nr. 32 "Altstadt" ist neben dem Plan selbst der Textteil in Form der Gestaltungssatzung, die im Rahmen der Altstadtkommission eine Überarbeitung erfahren hat. Die Richtlinien wurden vereinfacht und neu gefasst. Das Ziel der Gestaltungssatzung bleibt die Erhaltung des einzigartigen Erscheinungsbildes der historischen Altstadt von Freistadt, wobei den Erfordernissen zeitgemäßen Wohnens und wirtschaftlicher Tätigkeit eine höhere Bedeutung eingeräumt wird.