Neu ab 2. November: ZENTRUMSZONE in der Innenstadt

Neu ab 2. November: ZENTRUMSZONE  in der Innenstadt

 

Mehr Platz für Fußgänger in der Freistädter Innenstadt! Neue Verkehrsregelung „Zentrumszone“ab Montag, 2. November

Wo gilt die neue Regelung?
• In der gesamten Freistädter Innenstadt, von der Stadteinfahrt „Marianumkreuzung“ bis zum Linzer Tor und zum Böhmertor.

Was gilt für KFZ-Lenker NEU?
• 20 km/h Höchstgeschwindigkeit
• Fußgänger sind Fahrzeugen grundsätzlich gleichgestellt, sie dürfen die Fahrbahn benutzen, den Fahrzeugverkehr dabei aber nicht mutwillig behindern

Was gilt für KFZ-Lenker wie bisher?
• Einfahren und Durchfahren in der Altstadt erlaubt
• Gebührenpflichtige Kurzparkzone (mit Überwachung) in den gekennzeichneten Zonen, außerhalb ist das Halten erlaubt – siehe die Parkregelungen auf der Rückseite!
• Rechtsregel bei Kreuzungen, besondere Fahrverbotsregelungen, wie Einbahnregelungen und insbesondere die Ausfahrtsregelung für Schwerfahrzeuge über die Pfarrgasse

Was gilt für Fußgänger NEU?
• Fußgänger sind Fahrzeugen grundsätzlich gleichgestellt, sie dürfen die Fahrbahn benut-zen, den Fahrzeugverkehr dabei aber nicht mutwillig behindern;

Was gilt für Radfahrer?
• Keine Änderungen, bestehende Einbahnregelungen gelten weiter.

Die Benützung der Straße zum Inlineskaten oder für Spiele aller Art ist nicht gestattet. Das Aufstellen von Tischen und Stühlen, Schanigärten sind weiterhin bewilligungspflichtig.

Die Verkehrsregelung Zentrumszone gilt als Pilotversuch in Freistadt (und in drei weiteren OÖ Gemein-den), vorläufig befristet bis 31.12.2010, als Vorgriff auf die Einführung einer neuen Verkehrsregelung in der Straßenverkehrsordnung. Diese wurde von der WKO Oberösterreich gemeinsam mit Ing. Peter Kauf-mann, Ingenieurbüro für Verkehrswesen und Verkehrswirtschaft, entwickelt in enger Abstimmung mit der Abteilung Verkehr des Amtes der OÖ. Landesregierung und der Stadtgemeinde Freistadt.

Parken in der Innenstadt Freistadt und in der Nähe der Innenstadt

  • INNENSTADT: Gebührenpflichtiges Parken (WIE BISHER): generell in den gekennzeichneten Zonen gebührenpflichtige KURZPARKZONEN höchste Parkdauer von 120 Minuten
    Zeiten für die Gebührenpflicht: Montag bis Freitag: 09.00-12.00 und 14.00-17.00 Uhr, Samstag: 09.00-12.00 Uhr. Die erste Viertelstunde ist kostenlos – allerdings nur mit Parkuhr!
    Parkgebühr: 1 Stunde = 50 Cent, 2 Stunden = 1 Euro;
    Parkscheine können bei den Automaten ( Hauptplatz bei der Sparkasse und bei Papierhandlung Wolfsgruber, Pfarrgasse/Ecke Eisengasse, Salzgasse beim Salzhof, Waaggasse/Ecke Altenhofgasse und Böhmergasse) gelöst oder in folgen-den Geschäften gekauft werden: in der Sparkasse, Buch- und Papierhandlung Wolfsgruber in der Pfarrgasse, in der Apotheke zum Goldenen Engel, Trafik Weilguny in der Pfarrgasse und bei der Stadtgemeinde im Rathaus, 1. Stock, Bürger.Service.Center.
  • IN DER NÄHE DER INNENSTADT bestehen Möglichkeiten zum kostenlosen Parken, nicht gebührenpflichtig und ohne zeitliche Einschränkung: - Parkplatz in der St. Peterstraße (Ampelkreuzung Post/Privathauptschule Marianum) - Parkplatz "alter Tennisplatz" (Ampelkreuzung Promenade/Froschau, beim Frauenteich) - Klosterparkplatz, östlich von der Frauenkirche - Froschauparkplatz - zwischen Uni-Markt und Firma Schaumberger, vis a vis vom Frauenteich

    nicht gebührenpflichtig, mit maximaler Parkdauer von 3 Stunden, Montag bis Samstag von 8 bis 18 Uhr (Parkuhr stellen!): - Parkplatz bei der Bezirkshauptmannschaft - Parkplatz vor dem Haus Promenade 3 - Vorplatz Kittelmühle - Böhmertor Vorplatz - Marianum-Parkplatz - Zemannstraße

29.10.2009